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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen SKYXMEDIA und ihren Auftraggebern über Leistungen aus Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinen- und Social-Media-Werbung, Webdesign, Analyse und Beratung. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmen.

Stand: 02.09.2026 · Vollständige Firmenangaben im Impressum

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen SKYXMEDIA (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen aus den Bereichen Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Werbung, Webdesign, Analyse, Beratung sowie damit verbundene Leistungen. Die vollständigen Angaben zur Agentur finden sich im Impressum.

(2) Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website der Agentur stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Angebote der Agentur sind freibleibend und, sofern im Angebot nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erklärte Annahme des Angebots durch den Kunden zustande oder dadurch, dass die Agentur mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde dies nicht unverzüglich in Textform beanstandet.

(4) Der Inhalt des Vertrages ergibt sich vorrangig aus dem Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung, ergänzend aus diesen AGB. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung diesen AGB vor.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der gesonderten Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

(2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sie ist in der Wahl der Mittel und Methoden frei, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung für die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

(4) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Führt ein Änderungswunsch des Kunden zu Mehraufwand, ist die Agentur berechtigt, diesen nach dem vereinbarten Stundensatz oder nach gesondertem Angebot abzurechnen. Die Agentur wird den Kunden vor Ausführung auf den Mehraufwand hinweisen.

(5) Angaben zu Zeiträumen und Terminen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Verzögerungen, die auf ausstehenden Zuarbeiten des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Zugänge zu Website, Webhosting, Content-Management-System, Werbekonten, Analysewerkzeugen und Unternehmensprofilen, soweit diese für die beauftragte Leistung benötigt werden.

(2) Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson sowie eine Vertretung.

(3) Freigaben, Rückmeldungen und Prüfungen erfolgen innerhalb der vereinbarten Fristen, im Übrigen innerhalb von fünf Werktagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung in Textform, gilt die vorgelegte Leistung als freigegeben, sofern die Agentur bei Vorlage auf diese Folge hingewiesen hat.

(4) Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich, insbesondere dafür, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass die Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

(5) Der Kunde sichert seine Daten in eigener Verantwortung regelmäßig und vor Beginn von Arbeiten an bestehenden Systemen.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist die Agentur von der Einhaltung hiervon abhängiger Termine befreit. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Laufende Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus abgerechnet. Projektleistungen werden nach Abschluss oder nach vereinbarten Teilabschnitten abgerechnet.

(3) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, ist die Agentur nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich zurückzustellen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über laufende Leistungen werden auf die im Angebot vereinbarte Laufzeit geschlossen. Ist keine Laufzeit vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder mit Zahlungen erheblich in Verzug gerät.

(4) Bei Projektverträgen endet der Vertrag mit Abnahme der vereinbarten Leistung. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen; § 648 BGB bleibt unberührt.

(5) Nach Vertragsende übergibt die Agentur dem Kunden die im Rahmen des Vertrages erstellten und bezahlten Arbeitsergebnisse in einem üblichen Format. Zugangsdaten, die dem Kunden gehören, werden zurückgegeben; agentureigene Werkzeuge und Lizenzen sind hiervon nicht umfasst.

§ 7 Fremdleistungen und Mediabudgets

(1) Kosten für Leistungen Dritter — insbesondere Werbebudgets bei Suchmaschinen und sozialen Netzwerken, Lizenzen, Bildmaterial, Hosting, Software und Schriftlizenzen — sind in der Vergütung der Agentur nicht enthalten und vom Kunden zusätzlich zu tragen.

(2) Werbebudgets werden, soweit möglich, über Konten des Kunden abgerechnet. Verauslagt die Agentur Beträge im Auftrag des Kunden, sind diese gesondert zu erstatten.

(3) Die Agentur schuldet keinen bestimmten Verbrauch des Werbebudgets. Sie ist berechtigt, das Budget innerhalb des vereinbarten Rahmens nach fachlichem Ermessen auf Kanäle und Zeiträume zu verteilen.

(4) Für Leistungsänderungen, Preisänderungen, Richtlinienänderungen oder Kontosperrungen durch Drittanbieter übernimmt die Agentur keine Verantwortung, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Die Agentur räumt dem Kunden an den vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte bei der Agentur. Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist nur mit Zustimmung der Agentur zulässig.

(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte, eine Bearbeitung oder eine Nutzung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform.

(4) An Entwürfen, Konzepten und Zwischenergebnissen, die nicht Vertragsgegenstand geworden sind, verbleiben alle Rechte bei der Agentur.

(5) An von der Agentur eingesetzten allgemeinen Methoden, Verfahren, Vorlagen und Werkzeugen erwirbt der Kunde keine Rechte. Die Agentur bleibt berechtigt, dieses Know-how auch für andere Kunden zu nutzen.

(6) Für Inhalte Dritter, insbesondere Bild-, Video- und Schriftmaterial, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Die Agentur weist den Kunden auf hierdurch bestehende Nutzungsbeschränkungen hin.

§ 9 Referenznennung

(1) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenz zu benennen und die erbrachten Leistungen in ihrem eigenen Auftritt darzustellen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

(2) Die Veröffentlichung konkreter Zahlen, Ergebnisse oder Strategien erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.

(3) Der Kunde kann einer Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 10 Verantwortlichkeit für Inhalte, Freistellung

(1) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten und der von ihm freigegebenen Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für wettbewerbsrechtliche, marken-, urheber-, presse- und berufsrechtliche Anforderungen.

(2) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Weist die Agentur auf rechtliche Bedenken hin und bestätigt der Kunde die Veröffentlichung gleichwohl, trägt der Kunde das hieraus folgende Risiko.

(3) Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Agentur die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(4) Der Kunde ist für die Erfüllung der ihn treffenden datenschutz- und telemedienrechtlichen Pflichten auf seinen eigenen Auftritten verantwortlich, insbesondere für Einwilligungslösungen, Datenschutzerklärung und Impressum.

§ 11 Keine Erfolgsgarantie

(1) Die Agentur schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, keine bestimmte Anzahl von Zugriffen, Anfragen oder Abschlüssen und kein bestimmter Umsatz geschuldet.

(2) Die Platzierung in Suchergebnissen sowie die Auslieferung von Werbeanzeigen unterliegen ausschließlich der Entscheidung der jeweiligen Betreiber. Deren Verfahren, Richtlinien und Ranking-Kriterien können sich jederzeit und ohne Vorankündigung ändern; hierauf hat die Agentur keinen Einfluss.

(3) Ergebnisse aus vergangenen Projekten, Beispielrechnungen und Prognosen sind unverbindliche Orientierungswerte und stellen keine Zusicherung dar.

(4) Die Agentur hält sich bei ihrer Arbeit an die Richtlinien der jeweiligen Anbieter. Maßnahmen, die gegen diese Richtlinien verstoßen, werden nicht erbracht. Verlangt der Kunde solche Maßnahmen, ist die Agentur zur Ablehnung berechtigt.

§ 12 Abnahme und Mängel

(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, hat der Kunde diese unverzüglich nach Vorlage zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

(2) Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Vorlage keine Rückmeldung in Textform, gilt die Leistung als abgenommen, sofern die Agentur bei Vorlage auf diese Folge hingewiesen hat. Gleiches gilt bei Ingebrauchnahme der Leistung durch den Kunden.

(3) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen.

(4) Bei berechtigter Mängelrüge leistet die Agentur zunächst Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(5) Gestalterische Auffassungsunterschiede stellen keinen Mangel dar, soweit die Leistung der vereinbarten Beschreibung entspricht.

§ 13 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

(5) Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(6) Für Störungen, Ausfälle, Richtlinienänderungen oder Kontosperrungen bei Drittanbietern haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke des Vertrages zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftszahlen, Strategien, Kalkulationen, Kundendaten, Zugangsdaten und technische Informationen sowie alle als vertraulich bezeichneten Unterlagen.

(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(4) Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort.

§ 15 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

(2) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der Verordnung.

(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf den Auftritten der Agentur finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen zur Verschiebung der Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Energie- und Netzausfälle sowie längerfristige Störungen wesentlicher Drittdienste, die nicht von der Agentur zu vertreten sind.

(3) Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils zu kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(6) Der Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im Kopf dieser Seite angegeben.

Weitere rechtliche Hinweise