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Webdesign Agentur für Schwerin und Westmecklenburg

Für öffentliche Stellen ist Barrierefreiheit im Netz keine Frage des guten Willens, sondern seit Jahren Pflicht — samt Erklärung zur Barrierefreiheit und einem Weg, Mängel zu melden. In einer Landeshauptstadt betrifft das viele Einrichtungen, und erfüllt ist es selten vollständig. SkyXmedia™ baut Auftritte, die den Anforderungen standhalten. Die Arbeit erfolgt von Duisburg aus.

Mecklenburg-Vorpommern Einzugsgebiet ca. 50 km
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Stefan Fantobsky
Geprüft von Stefan Fantobsky
Performance Marketing & Growth, SkyXmedia™ · Zuletzt aktualisiert: 30.08.2026
Das Schloss in Schwerin
Webdesign Agentur in Schwerin. Im Bild: das Schloss. Foto: Moahim · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Unsere Leistungen für Unternehmen in Schwerin

Der Leistungsumfang ist überall derselbe — was sich unterscheidet, ist die Gewichtung. Welche Kanäle bei Dir tragen, klären wir vor dem ersten Euro Budget.

Das Wichtigste in Kürze
  • Für öffentliche Stellen gilt mehr als technische Zugänglichkeit
  • Erklärung, Meldeweg und Schlichtungshinweis gehören dazu
  • Automatische Tests finden nur ein Drittel der Probleme
  • Eingescannte PDF-Formulare sind der größte Posten
  • Offene Punkte benennen statt Konformität behaupten

Was für öffentliche Stellen gilt

Die Grundlage ist eine europäische Richtlinie, umgesetzt in Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder und ausgefüllt durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Betroffen sind öffentliche Stellen — Verwaltungen, Hochschulen, viele Eigenbetriebe und je nach Landesrecht auch Einrichtungen, die überwiegend öffentlich finanziert werden.

Verlangt wird mehr als technische Zugänglichkeit. Zur Pflicht gehören eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die den tatsächlichen Stand benennt — einschließlich der nicht erfüllten Punkte —, ein Weg, Mängel zu melden, und ein Hinweis auf die Schlichtungsstelle. Außerdem sind zentrale Inhalte in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen.

In der Praxis fehlt meistens genau dieser zweite Teil. Die Seite ist technisch halbwegs in Ordnung, aber die Erklärung ist veraltet, der Meldeweg führt ins Leere, und die Leichte Sprache beschränkt sich auf zwei Absätze. Das ist der Teil, an dem Prüfungen hängen bleiben.

  • Erklärung zur Barrierefreiheit mit echtem Stand, nicht pauschal
  • Nicht erfüllte Punkte ausdrücklich benennen
  • Meldeweg für Mängel, der beantwortet wird
  • Hinweis auf die Schlichtungsstelle
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache für zentrale Inhalte

Der Schweriner Markt

Schwerin ist Landeshauptstadt und damit Verwaltungsstandort mit Ministerien, Landesbehörden und Gerichten. Daneben stehen Gesundheitswirtschaft, Maschinenbau, Ernährungsindustrie und ein Tourismus, den das Schloss und die Seenlandschaft tragen.

Die Stadt ist für eine Landeshauptstadt klein, was zwei Folgen hat: Die Wege sind kurz, und der Markt für Webdienstleistungen ist überschaubar. Viele Einrichtungen greifen auf Anbieter aus Hamburg oder Berlin zurück, was funktioniert, aber die Frage nach der Betreuung in zwei Jahren umso wichtiger macht.

Beim Thema Barrierefreiheit kommt hinzu, dass die Anforderungen sich aus Bundes- und Landesrecht zusammensetzen. Wer für eine öffentliche Stelle in Mecklenburg-Vorpommern baut, muss die Landesregelung kennen — eine allgemeine Aussage zum Bundesrecht reicht nicht.

Was in Schwerin je Bereich zählt

Verwaltung und öffentliche Einrichtungen. Hier gilt die volle Pflicht, samt Erklärung, Meldeweg, Leichter Sprache und Gebärdensprache. Praktisch am schwersten wiegen Formulare und PDF-Dateien — beides ist meist nicht zugänglich und macht den größten Teil des Aufwands aus.

Gesundheits- und Sozialwesen. Oft öffentlich finanziert und damit ebenfalls betroffen. Zugleich ist die Zielgruppe überdurchschnittlich häufig auf Zugänglichkeit angewiesen — hier ist der Nutzen unmittelbar und nicht nur formal.

Industrie und Mittelstand. Für private Betriebe gilt stattdessen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, und zwar im Wesentlichen bei Onlineverkauf und Buchung. Wer nur eine Unternehmensseite betreibt, ist häufig nicht verpflichtet — profitiert aber von denselben Maßnahmen.

Tourismus und Kultur. Gäste mit Einschränkungen suchen vor dem Besuch nach konkreten Angaben: Stufen, Aufzug, Parkplätze, Hörunterstützung. Diese Informationen fehlen fast überall und kosten nichts außer dem Aufschreiben.

Wie geprüft wird — und woran es scheitert

Automatische Werkzeuge finden etwa ein Drittel der Probleme: fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, fehlende Beschriftungen. Sie sind schnell und kostenlos und deshalb der richtige erste Schritt — nur eben nicht der letzte.

Der Rest zeigt sich erst bei der Bedienung. Lässt sich die Seite vollständig mit der Tastatur bedienen? Ist die Reihenfolge sinnvoll? Kündigen Fehlermeldungen sich an? Ergibt der Text vorgelesen noch Sinn? Diese Prüfung braucht Zeit und einen Menschen, aber sie findet die Fehler, die tatsächlich ausschließen.

Der häufigste Stolperstein sind dabei Dokumente. Ein Formular als eingescanntes PDF ist für ein Vorleseprogramm ein Bild ohne Inhalt. Die Lösung ist selten ein besseres PDF, sondern das Formular als Teil der Seite — was nebenbei die Bearbeitung vereinfacht.

  • Automatische Prüfung als erster Schritt, nicht als Beleg
  • Bedienung mit der Tastatur vollständig durchgehen
  • Mit einem Vorleseprogramm gegenlesen
  • Eingescannte PDF-Formulare ersetzen statt nachbessern
  • Prüfergebnis in der Erklärung offen benennen

Wie ein Projekt abläuft

Zuerst wird geklärt, welche Regelung überhaupt greift — Bundes- oder Landesrecht, öffentliche Stelle oder privates Unternehmen. Davon hängt ab, was verpflichtend ist und was freiwillig. Diese Frage am Anfang zu klären erspart später Diskussionen.

Danach folgt die Prüfung des Bestands, automatisch und von Hand, mit einer Rangfolge als Ergebnis. Umgesetzt wird von oben nach unten: erst die Punkte, die ausschließen, dann die, die erschweren, zuletzt die, die stören.

Zum Abschluss entsteht die Erklärung zur Barrierefreiheit — ehrlich, mit den offenen Punkten und einem Zeitplan. Das ist kein Eingeständnis, sondern genau das, was die Vorschrift verlangt. Eine Erklärung, die vollständige Konformität behauptet, fällt bei jeder Prüfung auf.

Betreuung für Schwerin und Westmecklenburg

SkyXmedia™ ist in Duisburg ansässig und betreut Schweriner Auftraggeber aus der Entfernung. Abgestimmt wird in Videoterminen; Entwürfe, Prüfergebnisse und Freigaben liegen in einem gemeinsamen Projektbereich und bleiben nachvollziehbar — bei Prüfprotokollen ein praktischer Vorteil. Zum Auftakt kommen wir nach Schwerin.

Mitbetreut wird die Region bis rund fünfzig Kilometer, darunter Wismar, Parchim, Ludwigslust, Hagenow und Gadebusch. In einem dünn besiedelten Land reicht der Wirkungskreis vieler Einrichtungen weiter — dann gehört das Einzugsgebiet ausformuliert auf die Seite.

Stadtteile und Umkreis

Bei lokalen Suchanfragen entscheidet die Entfernung zum Suchenden mit. Diese Bereiche decken wir für Kunden in Schwerin regelmäßig mit ab:

Altstadt Schelfstadt Paulsstadt Lankow Großer Dreesch Neumühle

Wie weit ein Einzugsgebiet realistisch reicht, gehört vor dem Kampagnenstart geklärt — sonst zahlst Du für Klicks aus Regionen, die Du gar nicht bedienst. Mehr dazu unter Local SEO.

Branchen in Schwerin

Landeshauptstadt mit Verwaltung, Gesundheitswesen und Tourismus; ein kleiner Markt, in dem wenige gute Bewertungen den Unterschied machen.

Branchenspezifische Besonderheiten — von werberechtlichen Grenzen bei Heilberufen bis zur Erreichbarkeit im Handwerk — findest Du unter Branchen.

Pflichten öffentlicher Stellen im Überblick

Punkt Häufig erfüllt Häufiger Mangel
technische Zugänglichkeit teilweise Formulare und Dokumente
Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden veraltet oder pauschal
Meldeweg für Mängel vorhanden wird nicht beantwortet
Hinweis auf Schlichtungsstelle oft nicht —
Leichte Sprache ansatzweise zu knapp, veraltet

Häufige Fragen zu Schwerin

Sind wir als Einrichtung überhaupt verpflichtet?
Das hängt an der Rechtsform und der Finanzierung. Verwaltungen, Hochschulen und viele Eigenbetriebe sind es eindeutig; bei überwiegend öffentlich finanzierten Einrichtungen entscheidet das Landesrecht. Wir klären das am Anfang, weil davon abhängt, was Pflicht ist und was freiwillig.
Was gehört in eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Der tatsächliche Stand — einschließlich der Punkte, die noch nicht erfüllt sind, samt Begründung und möglichst einem Zeitplan. Dazu ein Meldeweg für Mängel und der Hinweis auf die Schlichtungsstelle. Eine Erklärung, die vollständige Konformität behauptet, fällt bei jeder Prüfung auf.
Reicht ein automatischer Test als Nachweis?
Nein. Automatische Werkzeuge finden etwa ein Drittel der Probleme. Der Rest zeigt sich erst, wenn jemand die Seite nur mit der Tastatur bedient oder sich vorlesen lässt. Beides gehört zur Prüfung dazu.
Unsere Formulare sind PDF-Dateien. Ist das ein Problem?
Meistens ja, besonders wenn sie eingescannt sind — für ein Vorleseprogramm ist das ein Bild ohne Inhalt. Die bessere Lösung ist selten ein aufbereitetes PDF, sondern das Formular als Teil der Seite. Das erleichtert nebenbei auch die Bearbeitung bei Euch.
Brauchen wir wirklich Leichte Sprache und Gebärdensprache?
Für öffentliche Stellen sind zentrale Inhalte in beiden Formen vorgesehen — in der Regel Hinweise zur Einrichtung, zum Angebot und zur Barrierefreiheit selbst. Es geht nicht um die ganze Seite, sondern um einen klar umrissenen Kern.
Wie lange dauert die Umstellung?
Die Prüfung liegt nach ein bis zwei Wochen vor. Die Umsetzung hängt am Befund: Kontraste und Beschriftungen sind schnell erledigt, Formulare und Dokumente sind der große Posten. Bei einem gewachsenen Auftritt sollte man mit mehreren Monaten rechnen.
Arbeitet Ihr mit Einrichtungen in Schwerin, obwohl Ihr in Duisburg sitzt?
Ja. Abgestimmt wird in Videoterminen, alles Weitere läuft über einen gemeinsamen Projektbereich, in dem auch die Prüfprotokolle liegen. Das ist bei Nachweispflichten praktisch, weil der Verlauf dokumentiert ist. Zum Auftakt kommen wir nach Schwerin.
Wir sind ein privates Unternehmen. Gilt das für uns auch?
Nicht die BITV, sondern gegebenenfalls das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — und das greift im Wesentlichen bei Onlineverkauf, Buchung und ähnlichen Diensten. Eine reine Unternehmensseite ist oft nicht verpflichtet, profitiert aber von denselben Maßnahmen.

Weitere Antworten zu Zusammenarbeit und Laufzeiten stehen in unseren häufigen Fragen.

Quellen und weiterführende Dokumentation

Wer hinter dieser Seite steht

Stefan Fantobsky

Stefan Fantobsky

Performance Marketing & Growth, SkyXmedia™

Verantwortet bei SkyXmedia™ Strategie und Umsetzung. Die Einschätzungen auf dieser Seite stammen aus laufenden Projekten in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus.

Fragen zu dieser Seite oder Widerspruch zu einer Aussage? Schreib uns — Korrekturen bauen wir ein und vermerken sie im Aktualisierungsdatum.

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