Webdesign Agentur für Wiesbaden
Jede geschäftliche Website braucht bestimmte Angaben, und sie müssen leicht erreichbar sein. Was genau erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab — dass etwas erforderlich ist, gilt für jeden. Die Betreuung läuft remote aus Duisburg.
Unsere Leistungen für Unternehmen in Wiesbaden
Der Leistungsumfang ist überall derselbe — was sich unterscheidet, ist die Gewichtung. Welche Kanäle bei Dir tragen, klären wir vor dem ersten Euro Budget.
- Pflichtangaben müssen von jeder Seite aus erreichbar sein
- Der Umfang hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab
- Vorlagen aus dem Netz passen selten vollständig
- Die Prüfung gehört zur Rechtsberatung, nicht zur Agentur
Erforderlich ist etwas — was genau, hängt ab
Jede geschäftlich genutzte Website braucht bestimmte Angaben. Das ist unstrittig. Welche genau, hängt vom Einzelfall ab: von der Rechtsform, von der Tätigkeit, davon ob an Verbraucher verkauft wird, ob der Beruf reglementiert ist, welche Daten verarbeitet werden.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie erklärt, warum pauschale Auskünfte hier wenig taugen. Eine Aufzählung dessen, was in ein Impressum gehört, ist für eine GmbH anders als für einen Einzelunternehmer und für einen Steuerberater anders als für einen Handwerksbetrieb.
Was wir als Agentur beitragen können, ist die technische Seite: dass die Seiten vorhanden, von überall erreichbar und aktuell sind, und dass wir Bescheid sagen, wenn eine Änderung an der Website etwas auslöst, das geprüft werden sollte. Was in Deinem Fall inhaltlich erforderlich ist, gehört zur Rechtsberatung — und diese Grenze halten wir ein.
- Erforderlich ist etwas — der Umfang hängt vom Fall ab
- Rechtsform und Tätigkeit bestimmen den Inhalt
- Pauschale Auskünfte helfen hier wenig
- Technische Einbindung ist unsere Aufgabe, die Prüfung nicht
Warum Vorlagen selten passen
Im Netz gibt es zahlreiche Vorlagen für Impressum und Datenschutzerklärung, teils kostenlos, teils als Dienst. Sie sind als Ausgangspunkt brauchbar und als fertige Lösung selten ausreichend.
Besonders deutlich wird das bei der Datenschutzerklärung. Sie muss beschreiben, welche Daten Deine Website tatsächlich verarbeitet — und das hängt davon ab, was eingebunden ist. Ein Kontaktformular, eine Besucherstatistik, eine eingebettete Karte, Schriften, die von einem fremden Server geladen werden: Jedes davon gehört erwähnt, wenn es vorhanden ist, und gehört nicht erwähnt, wenn es fehlt.
Eine Vorlage, die zehn Dienste auflistet, von denen Du drei nutzt, beschreibt Deine Website falsch. Dasselbe gilt umgekehrt. Und weil sich an einer Website über die Jahre einiges ändert, veraltet die Erklärung schleichend — was bei der jährlichen Durchsicht auffallen sollte und meist nicht tut. Wir melden uns, wenn eine Änderung etwas auslöst.
Vergleich Deine Datenschutzerklärung mit dem, was tatsächlich auf Deiner Website eingebunden ist. Bei älteren Seiten stimmt das selten überein.
Vorhanden genügt nicht — erreichbar muss es sein
Die Angaben müssen leicht erkennbar und ohne Umwege zugänglich sein. Praktisch heißt das: ein Verweis im Fußbereich, der auf jeder Seite erscheint, eindeutig benannt.
Was dabei regelmäßig schiefgeht, ist banal. Der Verweis fehlt auf einzelnen Seiten, weil eine Vorlage abweicht. Er ist so klein oder so kontrastarm gesetzt, dass man ihn übersieht. Oder er trägt eine andere Bezeichnung, etwa nur ein Symbol statt des erwarteten Wortes.
Dazu kommen Landingpages für Werbekampagnen. Die werden häufig außerhalb der normalen Website gebaut und haben dann keinen Fußbereich — und damit auch keine Pflichtangaben. Das fällt niemandem auf, weil diese Seiten von innen nie aufgerufen werden. Bei jeder Kampagne, die auf eine eigene Seite führt, gehört das geprüft.
- Von jeder Seite aus erreichbar, eindeutig benannt
- Auch auf Landingpages für Kampagnen
- Nicht zu klein oder kontrastarm setzen
- Erwartete Bezeichnung verwenden
Unser Vorgehen
Wir legen die erforderlichen Seiten an und binden sie so ein, dass sie von überall erreichbar sind — auch von Landingpages und Sonderseiten. Den Inhalt liefert Deine Rechtsberatung oder Deine Kammer; wir setzen ihn um.
Bei bestehenden Websites prüfen wir die technische Seite: Sind die Verweise überall vorhanden, führen sie richtig, sind die Seiten erreichbar. Und wir gleichen ab, ob die Datenschutzerklärung zu dem passt, was tatsächlich eingebunden ist — nicht als rechtliche Bewertung, sondern als Bestandsaufnahme, die Du weitergeben kannst.
Wenn wir etwas an der Website ändern, das datenschutzrechtlich relevant sein könnte — eine neue Einbindung, ein neues Werkzeug —, sagen wir Bescheid. Damit die Erklärung nachgeführt werden kann, bevor es jemandem auffällt.
- Seiten anlegen und überall erreichbar einbinden
- Auch Landingpages und Sonderseiten prüfen
- Eingebundene Dienste erfassen und auflisten
- Bei Änderungen auf Prüfbedarf hinweisen
- Inhaltliche Prüfung bleibt bei der Rechtsberatung
Wovon das Budget abhängt
Die technische Seite ist ein kleiner Posten: Seiten anlegen, einbinden, prüfen. Das fällt bei einem Neubau ohnehin an und ist bei einer bestehenden Website in Stunden erledigt.
Die Kosten der inhaltlichen Prüfung liegen außerhalb unseres Angebots und hängen davon ab, wen Du damit beauftragst. Viele Kammern bieten ihren Mitgliedern Orientierungshilfen an, was für einfache Fälle ausreichen kann.
Zu bedenken ist der laufende Teil. Eine Datenschutzerklärung veraltet, wenn sich an der Website etwas ändert. Eine jährliche Durchsicht ist überschaubar und erspart die Situation, dass man nach drei Jahren feststellt, dass die Erklärung eine andere Website beschreibt als die, die online ist.
Frag Deine Kammer, ob sie Orientierungshilfen zu Pflichtangaben anbietet. Für einfache Fälle ist das oft der schnellste Weg.
Betreuung aus Duisburg für Wiesbaden und Rhein-Main
Unser Büro liegt in Düsseldorf. Die Umsetzung findet an der Website statt und ist ortsunabhängig.
Von Dir brauchen wir die Inhalte für die Pflichtseiten, wie Deine Rechtsberatung sie formuliert hat, sowie Zugang zur Website. Wir setzen um, was geliefert wird, und weisen auf technische Lücken hin — fehlende Verweise, nicht erreichbare Seiten, Abweichungen zwischen Erklärung und tatsächlicher Einbindung.
Alles, was zu Deiner Website gehört, liegt bei Dir. Wir formulieren keine Rechtstexte und geben keine rechtliche Auskunft — das ist nicht unsere Aufgabe und wäre uns auch nicht erlaubt.
Lass die Pflichtseiten einmal prüfen und danach jährlich kurz durchsehen. Der erste Durchgang ist Aufwand, jeder weitere ist eine Viertelstunde.
Stadtteile und Umkreis
Bei lokalen Suchanfragen entscheidet die Entfernung zum Suchenden mit. Diese Bereiche decken wir für Kunden in Wiesbaden regelmäßig mit ab:
Wie weit ein Einzugsgebiet realistisch reicht, gehört vor dem Kampagnenstart geklärt — sonst zahlst Du für Klicks aus Regionen, die Du gar nicht bedienst. Mehr dazu unter Local SEO.
Branchen in Wiesbaden
Landeshauptstadt mit Verwaltung, Versicherungen und Kurbetrieb; die Nähe zu Mainz macht aus zwei Städten einen gemeinsamen Markt.
Branchenspezifische Besonderheiten — von werberechtlichen Grenzen bei Heilberufen bis zur Erreichbarkeit im Handwerk — findest Du unter Branchen.
Was auf eine geschäftliche Website gehört
| Bereich | Grundsätzlich | Prüfen lassen |
|---|---|---|
| Impressum | Von jeder Seite erreichbar | Umfang je Rechtsform |
| Datenschutzerklärung | Erforderlich | Inhalt je Datenverarbeitung |
| Einwilligung | Bei bestimmten Diensten | Ausgestaltung im Einzelfall |
| Widerrufsbelehrung | Bei Verkauf an Verbraucher | Ja |
| Berufsrechtliche Angaben | Bei reglementierten Berufen | Ja |
Häufige Fragen zu Wiesbaden
Was muss in ein Impressum?
Reicht eine Vorlage aus dem Netz?
Wo müssen die Angaben stehen?
Was ist mit der Datenschutzerklärung?
Übernehmt Ihr die rechtliche Prüfung?
Was, wenn etwas fehlt?
Weitere Antworten zu Zusammenarbeit und Laufzeiten stehen in unseren häufigen Fragen.