Webdesign Agentur für Frankfurt am Main
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft nicht alle Unternehmen, aber deutlich mehr, als die meisten annehmen — insbesondere im Finanz- und Dienstleistungsbereich. Die Betreuung läuft remote aus Duisburg.
Unsere Leistungen für Unternehmen in Frankfurt am Main
Der Leistungsumfang ist überall derselbe — was sich unterscheidet, ist die Gewichtung. Welche Kanäle bei Dir tragen, klären wir vor dem ersten Euro Budget.
- Das BFSG gilt seit Juni 2025 für bestimmte digitale Angebote
- Betroffen sind unter anderem elektronischer Geschäftsverkehr und Bankdienstleistungen
- Ob Dein Angebot darunterfällt, gehört rechtlich geprüft
- Barrierefreiheit nützt auch ohne gesetzliche Pflicht
Was sich seit Juni 2025 geändert hat
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten seit Juni 2025 Anforderungen an die Zugänglichkeit bestimmter digitaler Angebote. Das Gesetz setzt eine europäische Richtlinie um und betrifft unter anderem den elektronischen Geschäftsverkehr sowie bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher.
Es gilt nicht für jedes Unternehmen und nicht für jede Website. Für Kleinstunternehmen bestehen Ausnahmen, und die Betroffenheit hängt von der Art des Angebots ab. Ob Du darunterfällst, ist eine rechtliche Frage — wir beantworten sie nicht, sondern weisen darauf hin, dass sie sich stellt.
Was wir sagen können: Wer betroffen ist, sollte das wissen und nicht erst feststellen, wenn jemand nachfragt. Die Klärung dauert ein Gespräch mit der Kammer oder der Rechtsberatung. Und wer nicht betroffen ist, kann sich die Frage ebenfalls stellen — aus anderen Gründen, über die der nächste Abschnitt handelt.
- Gilt seit Juni 2025 für bestimmte digitale Angebote
- Nicht jedes Unternehmen ist betroffen
- Ausnahmen für Kleinstunternehmen
- Die Betroffenheit ist eine rechtliche Frage
Was zugänglich konkret bedeutet
Hinter dem Begriff stehen überwiegend Dinge, die eine Website ohnehin gut machen sollte. Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund — hilft nicht nur Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, sondern jedem, der draußen auf sein Telefon schaut. Bedienbarkeit ohne Maus, also über die Tastatur. Formularfelder, die korrekt beschriftet sind, damit ein Screenreader sie vorlesen kann.
Dazu kommen Alternativtexte für Bilder und eine saubere Überschriftenstruktur, bei der die Ebenen in der richtigen Reihenfolge stehen. Beides ist bei einem Neubau kaum Mehraufwand und bei einer bestehenden Website häufig nachzuarbeiten.
Der Unterschied zwischen Neubau und Nachrüstung ist erheblich. Wer Zugänglichkeit von Beginn an mitdenkt, zahlt kaum etwas dafür. Wer eine bestehende Website nachträglich umbauen muss, trifft oft auf Struktur- und Gestaltungsentscheidungen, die sich nicht nachträglich ändern lassen, ohne vieles anzufassen. Beim Neubau gehört es für uns zum Standard.
Prüf die Kontraste Deiner Website mit einem kostenlosen Werkzeug. Es dauert fünf Minuten und deckt den häufigsten Mangel auf.
Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt
Die meisten Maßnahmen für Zugänglichkeit nützen allen Besuchern, nicht nur denen, für die sie gedacht sind. Gute Kontraste helfen bei Sonnenlicht. Eine klare Überschriftenstruktur hilft beim Überfliegen. Beschriftete Formularfelder helfen jedem, der schnell etwas ausfüllen will.
Dazu kommt ein schlichter wirtschaftlicher Punkt. Eine Website, die für einen Teil der Menschen nicht benutzbar ist, schließt diesen Teil als Kundschaft aus. Wie groß er ist, hängt von der Branche ab — bei Dienstleistungen für Privatkunden ist er größer, als die meisten annehmen, und er wächst mit dem Altersdurchschnitt der Bevölkerung.
Und schließlich: Vieles davon wirkt sich auch auf die technische Qualität aus. Eine saubere Struktur ist für Suchmaschinen genauso hilfreich wie für Screenreader. Die Anforderungen überschneiden sich stärker, als man zunächst denkt.
- Die meisten Maßnahmen nützen allen Besuchern
- Unzugängliche Websites schließen Kundschaft aus
- Der betroffene Anteil wächst mit dem Altersdurchschnitt
- Saubere Struktur hilft auch Suchmaschinen
Unser Vorgehen
Bei einer neuen Website denken wir Zugänglichkeit von Beginn an mit — bei der Struktur, bei den Kontrasten, bei den Formularen. Das ist im Neubau kaum Mehraufwand und erspart die spätere Nachrüstung.
Bei bestehenden Websites prüfen wir zunächst mit automatischen Werkzeugen und ergänzen das um eine manuelle Durchsicht. Automatische Prüfung erfasst Kontraste, fehlende Alternativtexte und Strukturfehler; ob die Seite tatsächlich benutzbar ist, zeigt erst der Versuch, sie ohne Maus zu bedienen.
Daraus entsteht eine Liste mit Aufwandsschätzung. Manches lässt sich in Stunden beheben, anderes setzt strukturelle Änderungen voraus. Wir benennen beides getrennt, damit Du entscheiden kannst, was jetzt und was später gemacht wird.
- Beim Neubau von Anfang an mitdenken
- Bestehende Websites automatisch und manuell prüfen
- Befunde nach Aufwand trennen
- Rechtliche Betroffenheit gesondert klären lassen
- Entscheidung über die Reihenfolge bleibt bei Dir
Wovon das Budget abhängt
Bei einem Neubau ist Zugänglichkeit kaum ein eigener Kostenfaktor. Sie beeinflusst Entscheidungen bei Struktur und Gestaltung, verursacht aber keinen nennenswerten Mehraufwand, wenn sie von Beginn an berücksichtigt wird.
Bei einer Nachrüstung sieht es anders aus. Der Aufwand hängt davon ab, wie die bestehende Website gebaut ist. Fehlende Alternativtexte sind schnell ergänzt. Eine Gestaltung mit durchgängig zu schwachen Kontrasten bedeutet, das Farbkonzept anzufassen — und damit die gesamte Website.
Deshalb lohnt sich vor jeder Entscheidung eine Prüfung mit Aufwandsschätzung. Manchmal ergibt sie, dass eine Nachrüstung teurer wäre als ein Neubau, der ohnehin anstünde. Diese Rechnung sollte man kennen, bevor man das eine oder das andere beauftragt.
Lass vor einer Nachrüstung schätzen, was sie kostet — und vergleiche das mit einem Neubau. Bei älteren Websites fällt der Vergleich oft überraschend aus.
Betreuung aus Duisburg für Frankfurt und Rhein-Main
Wir arbeiten von Duisburg aus. Für die Entwicklung und Prüfung einer Website spielt das keine Rolle; Abstimmungen laufen über Telefon und Bildschirmfreigabe.
Von Dir brauchen wir Zugang zur bestehenden Website, falls vorhanden, sowie eine Auskunft darüber, ob die Frage der rechtlichen Betroffenheit bereits geklärt ist. Ist sie es nicht, empfehlen wir, das vor Projektbeginn zu tun — der Umfang der Arbeit hängt davon ab.
Zugänge, Domain und alle Dateien bleiben in Deinem Besitz. Was wir erstellen, gehört Dir, unabhängig davon, wie lange die Zusammenarbeit dauert.
Klär die Frage der Betroffenheit mit Deiner Kammer, bevor Du eine Website beauftragst. Die Antwort verändert den Umfang erheblich.
Stadtteile und Umkreis
Bei lokalen Suchanfragen entscheidet die Entfernung zum Suchenden mit. Diese Bereiche decken wir für Kunden in Frankfurt am Main regelmäßig mit ab:
Wie weit ein Einzugsgebiet realistisch reicht, gehört vor dem Kampagnenstart geklärt — sonst zahlst Du für Klicks aus Regionen, die Du gar nicht bedienst. Mehr dazu unter Local SEO.
Branchen in Frankfurt am Main
Finanzplatz, Messe und Logistik rund um den Flughafen; die Klickpreise gehören in Finanz- und Beratungsbranchen zu den höchsten in Deutschland.
Branchenspezifische Besonderheiten — von werberechtlichen Grenzen bei Heilberufen bis zur Erreichbarkeit im Handwerk — findest Du unter Branchen.
Worauf es bei zugänglichen Websites ankommt
| Bereich | Was gemeint ist | Aufwand |
|---|---|---|
| Kontraste | Text muss lesbar sein | Gering |
| Tastaturbedienung | Alles ohne Maus erreichbar | Mittel |
| Alternativtexte | Bilder beschreiben | Gering, aber laufend |
| Formulare | Felder korrekt beschriftet | Mittel |
| Struktur | Überschriften in richtiger Reihenfolge | Gering bei Neubau |
Häufige Fragen zu Frankfurt am Main
Betrifft mich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Was bedeutet barrierefrei im Web konkret?
Wie aufwendig ist das bei einer neuen Website?
Lohnt es sich auch ohne gesetzliche Pflicht?
Kann man Barrierefreiheit messen?
Warum ist das in Frankfurt besonders relevant?
Weitere Antworten zu Zusammenarbeit und Laufzeiten stehen in unseren häufigen Fragen.